Wir setzen uns dafür ein, dass jede Person unabhängig von ihrem Familienstand individuell sozial abgesichert und besteuert wird. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, Einzelpersonen anders als Paare, oder Verheiratete anders als Unverheiratete zu behandeln. Die Unterhaltspflicht unter erwachsenen Menschen halten wir für unwürdig. Eine Gleichstellung aller Lebensweisen muss auch in anderen Bereichen erfolgen – beim Zeugnisverweigerungsrecht, im Erbschaftssteuerrecht bei der Adoption sowie im Mietrecht.
Förderung von Fürsorge
In Artikel 6 Grundgesetz ist der besondere Schutz von Ehe und Familie festgeschrieben. Die Politik der Bundesregierung fördert jedoch nur die Ehe, während Familien und Kinder vernachlässigt werden.Wir sind der Ansicht: Wenn erwachsene Personen Kinder gemeinsam betreuen, ist es dabei unerheblich, ob sie verheiratet oder durch andere Beziehungen miteinander verbunden sind. Wir definieren Familien als Gemeinschaften, in denen Kinder, oder andere Personen betreut werden, die sich nicht selber versorgen können. Derart definierte Familien müssen besonders unterstützt und gefördert werden. Bei der Versorgung von betreuungsbedürftigen Erwachsenen darf die besondere Förderung nicht davon abhängig sein, ob die betreute und die betreuende Person in einem Haushalt leben.