Der „Bundesverkehrswegeplan 2030“ (BVWP) verstößt mit seinen Anreizen für noch mehr verkehrsbedingten Treibhausgasen gegen das Pariser Klimaschutzabkommen (1,5-Grad-Limit), gegen Artikel 20a des Grundgesetzes sowie gegen § 13, Absatz 1 des Klimaschutzgesetzes. Er bricht das Völkerrecht und die Verfassung. So stellt es ein Rechtsgutachten des BUND und das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Frage des Klimaschutzes klar.
Der BVWP samt dem „Methodenhandbuch zum BVWP“ zementiert wortwörtlich ein gescheitertes Mobilitätskonzept des letzten Jahrhunderts für die Menschen, die künftig unser Land bewohnen werden. Durch seine Verwirklichung würde der PKW- und Güterverkehr auf der Straße zunehmen, damit auch Abgase, Lärm und Feinstaub; es würden wichtige Grünflächen und Wälder zerschnitten und zerstört werden, Wohnraum in Städten vernichtet und immer weitere Flächen versiegelt werden.
Das ist nicht zu verantworten und würde letztlich ein Beitrag zu weiteren Verlusten an Menschenleben, zu Gesundheitsschäden für Menschen, Tiere, Pflanzen und zu riesigen volkswirtschaftlichen Schäden durch klimakrisenbedingte Naturkatastrophen sein.
Aus diesem Grund muss der BVWP sofort ausgesetzt werden (Moratorium).
Es darf kein weiterer Kilometer Autobahn oder Fernstraße gebaut werden, bevor es nicht einen BVWP gibt, dessen Klima- und Naturschutztauglichkeit sowie seine positive Funktion für eine umfassende Verkehrswende im Konsens mit allen wichtigen Umweltschutz- und Verkehrsinitiativen und -verbänden erstellt worden ist.